Im Folgenden geht es um das Thema „Model Release“, um die vertragliche Zusammenarbeit zwischen Fotograf und Fotomodell:

Bei (professionellen) Fotoshootings mit Personen wird in Regel ein Vertrag mit dem Model geschlossen, in dem die wesentlichen Eckpunkte bezüglich der Bildrechte aufgeführt sind. Dieser Vertrag wird auch als „Model Release“ bezeichnet. Bei so einem Vertrag geht es im Grunde immer um die Frage, welche Rechte der Fotograf an den Bildern hat und welche Rechte beim Model verbleiben.

So hängt der wirtschaftliche Wert eines Bildes immer auch davon ab, welche Rechte an dem Bild bestehen und ob das Foto möglichst unbeschränkt verwendet werden kann, insbesondere auch, ob es für die Werbung verwendet werden darf.

Rechtlicher Hintergrund ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Inhalt dieses Rechts ist, dass jeder Mensch selbst und allein bestimmen darf, ob und wie weit andere sein Lebensbild oder bestimmte Vorgänge aus seinem Leben öffentlich darstellen dürfen. Eine besondere Ausprägung dieses allgemeinen Persönlichkeitsrecht ist das Recht am eigenem Bild, welches der abgebildeten Person einen sehr weitgehenden Schutz ihrer Persönlichkeit garantiert. Dies schließt das Recht mit ein, bestimmen zu dürfen, ob Bilder von sich selbst veröffentlicht werden dürfen.

Um hier Rechtssicherheit zu erlangen, ist ein Vertrag, in diesem Bereich auch „Model Release Vertrag“ genannt, sehr zu empfehlen. In diesem Model Release regeln beide Seiten schriftlich die wesentlichen Eckpunkte ihrer Zusammenarbeit.

Dabei ist zunächst zu beachten, dass Verträge mit minderjährigen Models, die also jünger sind als 18 Jahre, nur gültig sind, wenn diese mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten geschlossen werden. Zudem, dies sei nur am Rande erwähnt, haben Minderjährige trotz ihrer Jungend ein Mitspracherecht: das heißt, die Eltern dürfen nicht gegen den ausdrücklichen Willen der jungen Person einen Vertrag schließen. Dass zudem bestimmte Aufnahmen wie Erotik oder Akt mit Minderjährigen rechtlich sehr sensibel sind, muss wohl nicht weiter ausgeführt werden.

Musterverträge

Sieht man sich die im Internet kursierenden „Muster“-Verträge an, so fällt dem Juristen auf, dass doch ziemlich viel Halbwissen in den Verträgen verarbeitet worden ist. Insbesondere enthalten manche Verträge Klauseln und Regelungen, welche einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.

Daher kann nur dazu geraten werden, wenn die Fotos professionell verwendet werden sollen, einen auf die persönlichen Umstände zugeschnitten Vertrag durch einen Rechtsanwalt erstellen zu lassen.

Greift man trotzdem auf einen der Musterverträge zurück, sollte sowohl von Seiten des Fotografen als auch von Seiten des Models auf Regelungen zu folgenden Fragen geachtet werden:

Name und Anschrift der Beteiligten: Die Namen der am Shooting beteiligten Personen sind in den Vertrag aufzunehmen. Dabei sind auch die Adresse und nützlicherweise auch die elektronischen Kontaktdaten anzugeben. Dies gilt sowohl für das Model als auch für den Fotografen.

Übertragung der Rechte: Dies ist der zentrale Bestandteil eines Model Release, wird hier doch geklärt, wer die Rechte an dem Bild hat. Üblicherweise werden die Bilder ohne Beschränkung auf den Fotografen oder auch die Agentur übertragen. Dieses bedeutet, dass diese befugt sind, die Bilder zeitlich (Dauer), räumlich (weltweit) und sachlich (Werbung, Ausstellungen etc.) ohne die Beschränkung auf ein bestimmtes Medium zu nutzen. Häufig wird hier auch der Passus aufgenommen, dass die Bilder inklusive aller Rechte an Dritte übertragen werden können; sprich: weiterverkauft werden dürfen.

Bei der Rechteübertragung ist es mitunter empfehlenswert, eine deutliche Regelung dahingehend zu treffen, dass die Bilder nicht in pornographischen oder ähnlich unseriösen Medien veröffentlicht werden dürfen. Ebenso kann hier, je nach den Umständen des Einzelfalls, eine Beschränkung für bestimmte Publikationen vereinbart werden. Auch kann eine Vereinbarung dahingehen getroffen werden, dass die Bilder nur in einem bestimmten Sachzusammenhang verwendet werden dürfen.

Je nach geplanter Verwendung der Bilder sollte auch der Hinweis aufgenommen werden, dass die Bilder auch in einem für das Model negativen Kontext genutzt werden dürfen. Dies ist immer dann zu empfehlen, wenn die Bilder zur Illustration heikler Themen verwendet werden sollen.

Umfang der Vergütung: Art und Umfang der Vergütung sind weitere wesentliche Bestandteile der vertraglichen Vereinbarung und sollten daher explizit aufgenommen werden. Hinsichtlich der Höhe der Vergütung können der Fotograf und das Model diese frei verhandeln.

Um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollte der Fotograf sich den Erhalt des Honorars bei einer Barzahlung durch das Model schriftlich bestätigen lassen und diese Pflicht auch vertraglich fixiert werden.

Alterszusicherung: Gerade bei jugendlichen Models ist es wichtig, eine Sicherheit hinsichtlich des Alters zu haben. Die bloße Zusicherung des Models, volljährig zu sein, ist gerichtlich nicht ausreichend. Daher sollte sich der Fotograf einen Nachweis der Volljährigkeit vorlegen lassen und dies auch per Unterschrift bestätigen.

Ist das Model noch nicht volljährig, so ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten zwingend nötig.

Bearbeitungsrecht: Die spätere Bearbeitung am Computer mit Photoshop und Co. ist mittlerweile Standard. Jedoch sollte der Vertrag auch Regelungen dahingehend beinhalten, dass der Fotograf befugt ist, die Aufnahmen nachträglich zu bearbeiten und mit anderen Aufnahmen kombinieren zu dürfen (Bild-Montage).

Namensnennung / Datenschutz: Im Normalfall wird bei einer Publikation der Name des Models nicht genannt. Um hier jedoch Rechtssicherheit zu haben, sollte der Vertrag eine Regelung hinsichtlich der Namensnennung treffen, insbesondere zu der Frage, ob der Name des Models genannt werden darf, und ob auch ein anderer Name mit dem Bild kombiniert werden darf.

Darüber hinaus ist im Vertrag eine Datenschutzklausel sinnvoll, um die Weitergabe der persönlichen Daten des Models zu verhindern.

Nutzung der Bilder durch das Model: Immer wieder taucht die Frage auf, ob die Bilder auch vom Model selbst verwendet werden dürfen. Gerade im Bereich der Eigenwerbung ist es für das Model wichtig, gute Bilder von sich zu haben. Daher ist eine vertragliche Regelung wichtig, ob – und wenn ja, in welchem Umfang – die Bilder durch das Model genutzt werden dürfen. Dabei sollte insbesondere zu der Frage der Internetnutzung eine ausdrückliche Regelung über Art und Umfang der Nutzung durch das Model getroffen werden.

Vertragskopie: Selbstverständlich soll das Model auch eine Kopie des Vertrages erhalten, daher kann und sollte dieses Recht vereinbart werden.

Mündliche Nebenabreden: Schließlich ist noch der Hinweis, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen worden sind und keine Gültigkeit haben, in den Vertrag mit aufzunehmen.

Praxis

Im Rahmen einer ordentlichen Arbeit ist es sinnvoll, den Vertrag bereits ein paar Tage vor dem Shooting an das Model zu schicken, damit es ausreichend Zeit hat, sich mit dem Vertrag auseinanderzusetzen.

Zudem sollte der Vertrag möglichst genaue Regelungen und Formulierungen enthalten und auf allgemeine Floskeln verzichten. Je genauer und detaillierter die Regelungen sind, um so eher kann einem möglichen Streit über die Auslegung strittiger Passagen bereits im Vorfeld begegnet werden.

Im Zweifel wird der Nachweis einer entsprechenden Einigung von Seiten des Verwenders der Bilder, sprich vom Fotografen oder der Agentur, zu führen zu sein, weshalb genaue Regeln vor allem in seinem Interesse sind.

Zudem sollte vor einem Shooting ein längeres Gespräch mit dem Model geführt werden, in welchem man die wesentlichen Eckpunkte bespricht und auch dem Model die unterschiedlichen Sachverhalte aufzeigt, in denen die Bilder verwendet werden könnten. Dies führt zu einer Rechtssicherheit auf Seiten des Fotografen, da sich das Model im Nachhinein nicht mehr auf Unkenntnis über die Verwendung berufen kann.

Wie bereits oben ausgeführt, enthalten viele Muster-Verträge, welche im Internet zu finden sind, rechtlich zweifelhafte bis falsche Regelungen.

Daher ist von Nutzung dieser Verträge aus rechtlicher Sicht nur abzuraten. Wenn Sie professionell auftreten wollen, sollten Sie nicht nur Geld in Ihr Studio und Ihre Ausrüstung, sondern auch etwas Geld in ordentliche Verträge investieren.

(RA Tim Hoesmann – Fotorecht aktuell)