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Foto-Video-Wettbewerb mit Fallstricken
Die Teilnahmebedinungen des vom Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ausgeschriebenen Foto-Video-Wettbewerbs „Was heißt schon alt?“ stoßen dem Fotojournalisten-Verband Freelens sauer auf:
Fotowettbewerbe sind im Grunde eine gute Sache, bieten Sie doch ambitionierten Fotografen die Möglichkeit, zu einer gewissen Bekanntheit zu gelangen und Preise zu gewinnen. Für die Anbieter der Wettbewerbe sind sie andererseits eine gute und auch preiswerte Möglichkeit, um auf sich selbst aufmerksam zu machen und gleichzeitig hochwertiges Bildmaterial zur eigenen Verwendung zu bekommen. Leider ist aber immer wieder zu beobachten, dass Veranstalter die Wettbewerbsbedingungen einseitig zu Lasten der Einsender formulieren.
So finden sich immer wieder Wettbewerbsbedingungen, in denen die Einsender von Fotos und Videos dem Veranstalter kostenlos alle Nutzungsrechte des Bildmaterials übertragen, egal, ob sie zu den Gewinnern gehören oder nicht. Das heißt, dass der Veranstalter mit den Bildern machen kann, was er möchte, ohne dass er dem Fotografen ein Honorar zahlen muss; noch dass er um Zustimmung fragen muss. Für den Fotografen bedeutet dies, dass er mit der Einsendung des Bildes dieses quasi dem Veranstalter schenkt – unabhängig davon, ob er gewinnt oder nicht.
Aktuell bemängelt die Fotografen-Vereinigung Freelens die für Fotografen einseitig formulierten Wettbewerbsbedingungen des Foto-Video-Wettbewerbs des Bundesfamilienministeriums „Was heißt schon alt?“. In den Bedingungen des Wettbewerbs finden sich eine Reihe Klauseln, in welchen sich das Ministerium von Frau Schröder umfangreich die Rechte an dem eingesendeten Material einräumen lässt. Nach Auskunft von Freelens plant das Ministerium zwar keine PR-Kampagne mit den Bildern, gleichwohl lassen die Bedingungen diese Nutzung zu.
Zudem enthalten diese Bedingungen auch eine Haftungsfreistellungsklausel, welche für Fotografen problematisch ist. So muss der Einsender bestätigen, dass sein eingereichtes Bild nicht gegen das Urheberrecht verstößt, keine Persönlichkeitsrechte verletzt und frei von Rechten Dritter ist. Dieses kann gerade für den Amateur Probleme aufwerfen, da er häufig die komplexen rechtlichen Besonderheiten beim Fotorecht nicht kennt und daher leichtfertig etwas bestätigt, was er vielleicht gar nicht bestätigen kann.
photoscala wird dem Thema (problematischer) „Wettbewerbsbedingungen“ in absehbarer Zeit noch einen ausführlicheren Artikel widmen.
(RA Tim Hoesmann – Fotorecht aktuell)
Zum Thema:
- Vom Fotografieren auf Konzerten
- Buy-Out-Verträge als rechtswidrig eingestuft
- Canons Powershot-Wettbewerb
- An die Totengräber des Fotojournalismus (aktualisiert)
- Der Fotograf und das Fotomodell
- Der Fotograf, sein Foto, sein Name
- Das Recht am Bild
- Bildmanipulationen haben Konjunktur
- Fotografieren verboten
- Vom Fotografieren von Kunst
- Einlassungen zum Urheberrecht
- Erotik-Fotowettbewerb der besonderen Art





Business
as usual ...
Aus dem Freelens-Artikel
geht aber auch hervor, daß das Ministerium eine ziemlich schwammige Defintion von "PR-Kampagne" zu haben scheint.
Ist ja klar: Alles was staatlich ist, ist ja "zum Allgemeinwohl" und kann doch keine PR-Kampagne sein! Oder?
Die Selbstherrlichkeit, die auch aus der Antwort auf die Freelens-Nachfragen hervorgeht, ist bezeichnend. "Es steht ja alles da." Einer Schuld ist man sich offensichtlich nicht bewußt.
Wenn das schon beim Staat so ist, ist es kein Wunder, daß dem Urheberrecht auf Bilder so wenig Wert beigemessen wird.
Finger weg!
Tip: Lasst doch einfach die Finger weg von allen Wettbewerben. Irgendwann erledigt sich das Thema dann von selbst, und der Wert von Fotos wird wieder ansteigen, die Fotografen besser behandelt.
Ich halte es für sinnvoller, eine eigene Ausstellung auf die Beine zu stellen, als jemandem meine Arbeit zu schenken.
Aber wie heisst es doch so schön: Jeden Morgen wachen wieder 1.000 Dumme auf, die ihr Ego polieren müssen.
Der Spanier. Viva!
Der Spanier. Viva. schrieb:
Tip: Lasst doch einfach die Finger weg von allen Wettbewerben. Irgendwann erledigt sich das Thema dann von selbst, und der Wert von Fotos wird wieder ansteigen, die Fotografen besser behandelt.
Ich halte es für sinnvoller, eine eigene Ausstellung auf die Beine zu stellen, als jemandem meine Arbeit zu schenken.
Aber wie heisst es doch so schön: Jeden Morgen wachen wieder 1.000 Dumme auf, die ihr Ego polieren müssen.
Der Spanier. Viva!
Ja, und Du bist Nr. 999. Träum weiter. Wo sind denn jetzt deine Arbeiten zu sehen (jaja spanische Magazine)? Du bist ein Maulheld, nichts weiter.
Buenos Dias
Jeden Morgen wachen wieder 1.000 Dumme auf, die ihr Ego polieren müssen.
Na dann guten Morgen, Herr Spanier! *fg*
Ich glaube
der Spanier steht ohnehin mehr auf Dias ... 8-)
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Zudem enthalten diese Bedingungen auch eine Haftungsfreistellungsklausel, welche für Fotografen problematisch ist. So muss der Einsender bestätigen, dass sein eingereichtes Bild nicht gegen das Urheberrecht verstößt, keine Persönlichkeitsrechte verletzt und frei von Rechten Dritter ist. Dieses kann gerade für den Amateur Probleme aufwerfen, da er häufig die komplexen rechtlichen Besonderheiten beim Fotorecht nicht kennt und daher leichtfertig etwas bestätigt, was er vielleicht gar nicht bestätigen kann.
Entschuldigung, aber in diesem Punkt kann ich die Einwände von Freelens ganz und gar nicht nachvollziehen! Egal ob Amateur- oder Berufsfotograf: Es ist eine Selbstverständlichkeit und eigentlich sogar meine Pflicht, dass ich beim Fotografieren darauf achte, nicht gegen Urheberrechte zu verstoßen, keine Persönlichkeitsrechte zu verletzen und dass mein Bild auch sonst frei von Rechten Dritter ist. So hab ich als Fotograf zum Beispiel dafür zu sorgen, dass ich beim Fotografieren von Personen mir ihre Erlaubnis zur Veröffentlichung der Bilder sichere und wenn irgendein Kunstwerk (Statue, Denkmal, Bild o.ä.) mir als Bildhintergrund dient, muss ich prinzipiell auch darauf achten, dass entweder der Künstler schon längst verstorben ist oder mir die Erlaubnis gibt, sein Werk in mein Bild zu integrieren! Und da kann ich mich auch nicht herausreden, dass ich die komplexen rechtlichen Besonderheiten beim Fotorecht nicht kenne – wie in anderen Lebensbereichen gilt der Rechtsgrundsatz "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"!!!!
Jedenfalls ist es nicht am Veranstalter eines Fotowettbewerbs dies an meiner Stelle zu tun bzw. die Haftung für eventuelle Rechtsverstöße von Seiten des Fotografen zu übernehmen und es ist IMHO völlig legitim, dass der Veranstalter sich durch eine solche Klausel versucht, so gut wie möglich abzusichern. Jeder trägt als Fotograf eine besondere Verantwortung und wenn Freelens meint, dass man sich einfach so von dieser befreien kann, indem man sie an andere abtritt, dann leiden die IMO unter einem massiven Realitätsverlust!
Einspruch
Erstens wendet sich der Fotowettbewerb an alle Generationen grade an Amateure mit dem Hintergedanken um das Bewusstsein für Lebenserfahrenere Menschen zu schärfen. So, und du willst mir doch nicht weismachen, dass ein 10-jähriger sich über evtl. Bildrechte an irgendwelchen Dingen im Bildhintergrund Gedanken macht.
Zweitens ist das ein ganz schönes Minenfeld... Als Amateur habe ich mal versucht, mich da einzulesen. Aber das Juristendeutsch versteht doch kein Laie...
Dagegen gibt es sehr schöne Informationen dazu, wie das bei unseren Brüdern und Schwestern auf der anderen Seite des Großen Teichs gehandhabt wird: Da wird nach meinem Verständnis klar zwischen Urheber/Vervielfältungsrecht und Persönlichkeitsrecht unterschieden. Bilder machen und verbreiten fällt unter Urheberrecht und das liegt allein beim Fotografen. Erst bei der Verwendung kommt das Persönlichkeitsrecht ins Spiel. In dem Fall läge die Verantwortung für die Rechtefreiheit allein beim Ministerium, wenn es die Bilder für eine Werbekampangne verwenden will. Und auch ein Modelrelease kann da nicht der Weisheit letzter Schluss sein, weil zwar jemand sein Einverständnis für die Verwendung seines Bildes gegeben haben mag -- der Spass hört dann aber auf, wenn das Bild gegen die Interessen des "Models" verwendet wird; also wenn der abgebildeten Person durch die Verwendung des Bildes Schaden zugefügt wird... Nur: Dafür muss man erstmal die Interessen des Abgebildeten kennen.... Aber um es noch nochmal zu betonen: Das nur nach meinen Verständnis. Kann ich vollkommen falsch verstanden haben.
Gast schrieb: Erstens
Erstens wendet sich der Fotowettbewerb an alle Generationen grade an Amateure mit dem Hintergedanken um das Bewusstsein für Lebenserfahrenere Menschen zu schärfen. So, und du willst mir doch nicht weismachen, dass ein 10-jähriger sich über evtl. Bildrechte an irgendwelchen Dingen im Bildhintergrund Gedanken macht.
Muss er auch nicht, denn ein zehnjähriger ist nicht strafmündig.
Gast schrieb: Erstens
Erstens wendet sich der Fotowettbewerb an alle Generationen grade an Amateure mit dem Hintergedanken um das Bewusstsein für Lebenserfahrenere Menschen zu schärfen. So, und du willst mir doch nicht weismachen, dass ein 10-jähriger sich über evtl. Bildrechte an irgendwelchen Dingen im Bildhintergrund Gedanken macht.
Zweitens ist das ein ganz schönes Minenfeld... Als Amateur habe ich mal versucht, mich da einzulesen. Aber das Juristendeutsch versteht doch kein Laie...
So schlimm sind wir Juristen nun auch nicht ;-)
Rechtliche Informationen zum Fotorecht
http://www.fotorecht-aktuell.de
Herzlichen Dank
für die Zusammenstellung.
Was ich verstanden habe, ist, dass es wohl immer auf den Einzelfall und im Zweifel auf den Geschmack des Richters ankommt...
Aber wie ist das denn nun mit Straßenfotos? Ich mache ein Foto von einer Straßenszene, dass für mich einen höheren Kunstwert darstellt (wie unterschiedlich man "Kunst" definieren kann, können wir grade hier auf Photoscala immer wieder sehen, wenn auf irgendwelche Ausstellungen oder Bildbände hingewiesen wird... ;-) ). So, ich stelle das Bild auf meine private Homepage und reiche es in einen Fotowettbewerb ein. Alles nicht kommerziell. Nun sieht die mir unbekannte abgebildete Person zufällig das Bild und beruft sich auf Persönlichkeitsrechte (und ggf Schadensersatz) weil das Model ein anderes Kunstverständnis hat. Gleichzeitig sieht der Kamerahersteller das Bild und möchte es als Werbefoto nutzen. (Gut, in diesem speziellen Fall könnte ich jetzt die beiden zusammenbringen und die sollen das unter sich ausmachen...)
Aber wie wäre das denn nun, wenn das bis (dahin unbekannte) Model sich auf Persönlichkeitsrechte beruft?
Und wie wäre es, wenn aus einem nichtkommerziellen Bild einer unbekannten Person später unvorhergesehen ein kommerzielles Bild werden soll?
PS: Könnten Sie noch Links zu den auf photoscala verwiesene Artikel einfügen?
Antwort
Auch wenn Fotografie häufig einen künstlerischen Aspekt hat, reicht dieser Aspekt in der Regel nicht aus, um die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person zu überlagern. Es ist bei dem Persönlichkeitsrecht im übrigen auch unerheblich, ob es sich um ein Model oder einen Menschen auf der Straße handelt. Beiden steht das Recht zu.
Mehr Infos finden Sie hier:
http://photoscala.de/Artikel/Das-Recht-am-eigenen-Bild
Rechtliche Informationen zum Fotorecht
http://www.fotorecht-aktuell.de
Fotowettbewerb des Familienministeriums
Zu der Diskussion über die Handhabung der Nutzungsrechte im Rahmen dieses Wettbewerbs möchte ich folgende Klarstellung beisteuern:
Die prämierten Beiträge werden mit 3.000, 2.000 und 1.000 Euro (1. 2. + 3. Platz) honoriert und damit wird das Nutzungsrecht - so wie auch auf der Wettbewerbswebseite in den Teilnahmebedingungen dargestellt - dem Ministerium übertragen.
Zu den nicht prämierten Beiträgen gilt Folgendes: Hierfür behält sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einzelfall eine unentgeltliche Nutzung ausschließlich für die Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Wettbewerb vor. Wenn das Ministerium beispielsweise auf seiner eigenen Webseite oder anlässlich einer Tagung über seine Arbeit und in diesem Zusammenhang auch über den Wettbewerb berichtet, wird eines der nicht-prämierten Bilder dafür verwendet werden können. Eine Verwendung dieser Motive für die allgemeine, darüber hinaus gehende Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums ist ausgeschlossen.
Eine PR-Kampagne mit den nicht prämierten Motiven ist nicht vorgesehen.
Nur für die prämierten Beiträge wird ein zeitlich unbeschränktes, ausschließliches und entgeltfreies Nutzungsrecht ausbedungen. Da diese aber durch die Gewinnerprämien "belohnt" werden, ist dieses Nutzungsrecht ja durchaus nicht "kostenlos".
Die Vermarktung aller nicht prämierten Beiträge steht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach Abschluss des Wettbewerbs völlig frei. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verpflichtet sich darüber hinaus im Falle der Verwendung eines Beitrages selbstverständlich zur jederzeitigen Nennung der Autorennamen.
bruno neurath-wilson
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Wettbewerbsbüro www.was-heisst-schon-alt.de
bruno neurath-wilson
Sulzbachstr. 69
40629 Düsseldorf
0211 / 23 17 90
0171 / 211 69 60
wettbewerb@was-heisst-schon-alt.de